Ernährungsberatung als Ernährungstherapie im Rahmen von Einzelgesprächen
Ihr Weg zur individuellen Ernährungsberatung als Einzelgespräch
Bei folgenden Erkrankungen ist eine Ernährungsberatung für Sie sinnvoll:
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Übergewicht mit Begleiterkrankungen
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Diabetes mellitus
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Herz-Kreislauf-Erkrankungen
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Bluthochdruck
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Fettstoffwechselstörungen
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Gicht
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Rheumatische Erkrankungen
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Nierenerkrankungen
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Erkrankungen der Verdauungsorgane
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Darmerkrankungen
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Nahrungsmittelallergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten
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Osteoporose
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Mangel- und Unterernährung
Der Weg zur Ernährungstherapie als Einzelgespräch:
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Bitten Sie Ihren Arzt um eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung nach § 43 SGB V.
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Anschließend nehmen Sie Kontakt zu uns auf, denn eine Vielzahl der Krankenkasse wünscht einen Kostenvoranschlag, welchen wir Ihnen gern erstellen.
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Mit dem Kostenvoranschlag und der Verordnung wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
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Die Krankenkasse muss die Ernährungsberatung vor dem ersten Termin genehmigen, in diesem Fall übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Kosten.
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Sobald eine Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse vorliegt, können Sie einen Termin bei uns im Haus vereinbaren.